Tipps vom Fachmann

Woran Sie nach Unfallschaden unbedingt denken sollten – 5 Faustregeln

Notieren Sie sich

  • Das amtliche Kennzeichen
  • Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
  • Adresse von Zeugen
  • Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten

Fotografieren Sie

  • nach Möglichkeit den Unfallort und die Stellung der Fahrzeuge nach dem Zusammenstoß
  • achten sie auf Bremsspuren
  • fertigen sie eine Skizze vom Unfallhergang an

Es empfiehlt sich eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen.

Bestehen Sie darauf,

  • dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten.

Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach praktizierter Rechtssprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern  es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden (weniger als 750,00 EUR) handelt. 

Bestehen Sie auf

  • der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl.

Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. 

Wichtig !

  • Lassen sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.

Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung

Direktkontakt

0681 830 88 58