Was ist zu tun, wenn es gekracht hat?
Gutachtenerstellung nach einem unverschuldeten Unfall („Haftpflichtschaden“)
Im Haftpflichtschadenfall können Sie entscheiden - entgegen der Aussage mancher Versicherungen -, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Bestimmung des Schadenumfangs zu Rate zu ziehen (BGB § 249).
Wir ermitteln dann als geprüfte und zertifizierte Sachverständige in einer „beweissichernden Feststellung“ die Schadenhöhe und kalkulieren alle dem Geschädigten rechtlich zustehenden Beträge, z.B. Wertminderung, Nutzungsausfall oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungs- und Restwert – allesamt wichtige Faktoren, um vor Gericht Ansprüche durchzusetzen.
Nach gängiger Rechtsprechung zählen die Kosten für ein Gutachten zum Schaden und somit trägt der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen.
Die Schadenregulierung gestaltet sich so schneller und einfacher für Sie:
- Wir nehmen die Fahrzeugdaten, die Angaben über den Unfallhergang, den Schädiger und den Schaden detailliert auf und fertigen aussagekräftige Bilder an.
- Wir kalkulieren den Schaden mit allen relevanten Werten
- Wir reichen das erstellte Gutachten bei der gegnerischen Versicherung bzw. Ihrem Rechtsbeistand ein
- Wir rechnen direkt mit der Versicherung bzw. dem Anwalt ab